Viagra ist ein Medikament, das bei Erektionsstörungen eingesetzt wird. Es kann im Original vom Hersteller Pfizer oder als sogenanntes Generikum mit gleicher oder ähnlicher Wirkstoffzusammensetzung von anderen Herstellern bestellt werden. Es ist wichtig zu wissen, dass das Medikament in der Schweiz wie in den Ländern der EU rezeptpflichtig ist. Das Viagra Rezept muss von einem Arzt ausgestellt werden. Der Bezug des Rezepts kann über eine Online-Arztpraxis legal erfolgen.
Schon gewusst?
Ist Viagra rezeptpflichtig in der Schweiz?
Die Schweiz ist ein neutraler Staat, der dem Staatenbund der Europäischen Union nicht angehört. Somit gibt es in dem Land eigene Gesetze, die nicht den Beschlüssen der EU unterliegen. Dies gilt auch für die Bestellung und für den Versand von Medikamenten. Viagra ist in der Schweiz ein zugelassenes Medikament (Was ist Viagra?).
Die Ausgabe erfolgt jedoch nur auf Rezept. Es ist zulässig, das Viagra Rezept in einer Online-Apotheke zu erwerben. Insofern unterscheiden sich die Gesetze in der Schweiz nicht von den Gesetzen in der EU und in Deutschland. Auf der Seite „Die besten Online Apotheken für Potenzmittel“ haben wir weitere Informationen zusammengestellt.
Rezeptpflicht auch für Generika
Viagra wird in verschiedenen Varianten angeboten. Das originale Medikament wird vom Hersteller Pizer angeboten. Darüber hinaus gibt es Sildenafil Generika, die ebenso wie Viagra für die Behandlung einer erektilen Dysfunktion geeignet sind. Diese Medikamente sind in der Schweiz ebenfalls rezeptpflichtig.
Rezeptpflicht gilt für alle Apotheken
Die Rezeptpflicht gilt für alle Apotheken gleichermaßen. Somit dürfen weder niedergelassene Apotheken noch Online-Apotheken Viagra ohne Rezept ausgeben (Viagra rezeptfrei – Kann man Viagra ohne Rezept online bestellen?). Somit ist die Konsultation eines Arztes erforderlich. Patienten entscheiden selbst, ob sie einen niedergelassenen Arzt aufsuchen oder ob sie das Rezept in einer Online-Arztpraxis ausstellen lassen.
Rezept muss von einem Schweizer Arzt ausgestellt werden
Es ist wichtig, dass die Ausstellung des Rezepts von einem Schweizer Arzt erfolgt. Dies gilt auch für deutsche Patienten. Ein deutsches Rezept kann von einer Schweizer Online-Apotheke nicht eingelöst werden.
Kann ich Viagra über Schweizer Versandapotheken online bestellen?
Es ist möglich, Viagra über eine Schweizer Versandapotheke online zu bestellen. Dies gilt auch für Patienten aus Deutschland und aus den anderen Ländern der EU. Voraussetzung ist jedoch die Vorlage eines Rezepts. Von seriösen Online-Apotheken wird Viagra ohne Rezept nicht ausgegeben. Dies gilt für das originale Medikament, aber auch für die Viagra Generika. Der Verkauf von Viagra ohne Rezept ist in der Schweiz ebenso wie in Deutschland illegal.
Deutsche Rezepte sind in der Schweiz nicht gültig
Patienten, die Viagra in der Schweiz bestellen möchten, sollten wissen, dass die Vorlage eines deutschen Rezepts nicht ausreichend ist. Eine Online-Apotheke in der Schweiz darf nur Rezepte einlösen, die von einem Schweizer Arzt ausgestellt wurden. Deutsche, die sich in der Schweiz aufhalten, können einen niedergelassenen Arzt konsultieren. Alternativ ist es möglich, sich das Rezept in einer Online-Arztpraxis ausstellen zu lassen. Diese kann auch von einem Standort in Deutschland konsultiert werden.
Fragebogen online ausfüllen
Die Konsultation einer Online-Arztpraxis ist in der Schweiz wie in Deutschland legal. Für den Bezug von Viagra ist es notwendig, einen Fragebogen auszufüllen. Dieser wird von einem Mediziner online ausgewertet. Es ist sehr wichtig, korrekte Angaben zu machen.
Wenn keine gesundheitlichen Bedenken bestehen, kann das Rezept ausgegeben und in einer der Online Arztpraxis angeschlossen Versandapotheke eingelöst werden. Die Hinterlegung des Rezepts erfolgt digital durch die Online Arztpraxis. Der Patient muss sich um die Formalitäten nicht kümmern. Das Medikament wird auch nach Deutschland versendet.
Kann man Viagra aus dem EU-Ausland online kaufen?
Grundsätzlich ist es für die Schweizer Bürger möglich, Viagra im EU-Ausland zu kaufen. Da die Schweiz nicht der EU angehört, sind jedoch gewisse Dinge zu beachten. Die Bestellung von Medikamenten aus Deutschland oder aus Großbritannien ist legal. Allerdings darf sie von Privatpersonen nur für den Eigenbedarf erfolgen.
Kauf von Arzneimitteln nur in kleiner Menge
Wenn Privatpersonen Arzneimittel für den eigenen Bedarf kaufen, ist die Bestellung im EU-Ausland grundsätzlich möglich. Zu beachten ist jedoch, dass die Bestellung nicht in einer beliebigen Menge erfolgen darf.
Dazu erklärt das Institut SWISSMEDIC, dass die Bestellung von Arzneimitteln im Ausland nur für den eigenen Bedarf erlaubt ist. Der eigene Bedarf wird an einer Größe bemessen, die sich an dem Monatsbedarf für einen Patienten orientiert. Die Bestellung größerer Mengen ist verboten.
Der Eigenbedarf zählt
Die Menge der Arzneimittel, die aus den Ländern der EU eingeführt werden darf, entspricht ausschließlich dem Eigenbedarf eines Patienten. Somit ist die Bestellung von Viagra nur erlaubt, wenn der Patient das Medikament selbst einnimmt. Eine Weitergabe an andere Personen ist nicht gestattet.
Da das Medikament rezeptpflichtig ist, gilt diese Vorgabe auch für Patienten in der Schweiz, die Viagra im eigenen Land kaufen. Patienten, die in Deutschland oder in einem anderen Land der EU leben dürfen das Medikament mit einem Rezept in der Schweiz bestellen. Aber auch hier gilt die Vorgabe, dass die Bestellung ausschließlich in kleinen Mengen und für den Eigenbedarf gestattet ist.
Unser Tipp: Viagra für die Schweiz online kaufen
Die Online Behandlung bietet Ihnen eine sichere und diskrete Alternative, Viagra in die Schweiz mit Online Rezept zu bestellen. Hierzu genügt die Beantwortung einiger Fragen des Online Fragebogens, welcher vom Arzt geprüft wird. Nach Feststellung der Eignung für Viagra wird das Online Rezept ausgestellt und das Medikament an Ihre Schweizerische Adresse versendet.
Klicken Sie hier um Viagra online zu kaufen.
Tipp der Redaktion von Viagra-Online-Rezept.com
Gesetze unterscheiden sich nicht von den Vorgaben der EU
Im direkten Vergleich fällt auf, dass sich die Gesetze für den Bezug von Viagra in der Schweiz, in Deutschland und in anderen Ländern der EU nicht unterscheidet. Somit gelten die identischen Richtlinien, obwohl die Schweiz nicht Mitglied der EU ist.
Wollen die Schweizer Medikamente aus dem Ausland bestellen?
Da die Schweiz nicht Mitglied der EU ist, hat das Land mit dem Schweizer Franken eine eigene Währung. Der Schweizer Franken ist gegenüber dem Euro, der sich bereits seit mehreren Jahren auf einem niedrigen Niveau bewegt, recht wertvoll. Dies bedeutet für die Schweizer, dass eine Bestellung von Medikamenten in der EU deutlich günstiger sein kann, als wenn das identische Produkt in der Schweiz bestellt wird.
Medikamente günstig im EU-Ausland bestellen
Werden Medikamente aus der Schweiz im Ausland bestellt, sind diese häufig günstiger als bei der Bestellung im eigenen Land. Grund dafür ist die Umrechnung der Währung. Da der Schweizer Franken gegenüber dem Euro eine starke Währung ist, ergeben sich bei der Umrechnung Vorteile.
Vorschriften für die Bestellung von Medikamenten in der EU beachten
Patienten aus der Schweiz sollten sich von den günstigen Konditionen nicht blenden lassen und stets den Umrechnungskurs im Auge behalten. In der gesamten EU ist das originale Viagra rezeptpflichtig, und es handelt sich um ein teures Medikament.
Werden besonders günstige Konditionen und der Verkauf ohne Rezept angeboten, kann es sich um eine Fälschung oder um ein illegal eingeführtes Medikament handeln, das weder in der Schweiz noch in der EU eine Zulassung hat. Patienten, die ein solches Medikament kaufen, können sich unter Umständen selbst strafbar machen.
Viagra mit Online Rezept für die Schweiz bestellen: Was zu beachten?
In Bezug auf die Mengen, die aus dem Ausland legal bezogen werden dürfen, gibt es strenge Richtlinien. Diese Richtlinien sollten von den Patienten eingehalten werden. Es finden immer wieder Prüfungen statt. Wenn bekannt wird, dass Viagra oder ein Viagra Generikum in zu großen Mengen eingeführt wurde, kann dem Patienten eine Strafe drohen (Sildenafil rezeptfrei kaufen – So funktioniert das Online Bestellen).
Viagra darf nur für den Eigengebrauch importiert werden
Grundsätzlich ist der Import von Viagra nur für den Eigengebrauch zugelassen. Dabei sind Mengenvorhaben zwingend einzuhalten:
- 3000 mg Sildenafil ODER
- 200 mg Tadalafil ODER
- 600 mg Vardenafil
Diese Mengen entsprechen dem maximalen Monatsbedarf für eine Person. Darüber hinaus obliegt es dem Patienten zu überprüfen, ob die Online-Apotheke legal ist und ob sie eine Registrierung besitzt.
Wenn Viagra oder ein Generikum mit einem der genannten Wirkstoffe in der Schweiz, in Deutschland oder in einem anderen Land der EU rezeptfrei angeboten werden, handelt es sich nicht um ein legales Medikament, da der rezeptfreie Verkauf von Viagra und dessen Generika in Deutschland, in der Schweiz und in der EU nicht gestattet ist.
15 Fakten und 6 Mythen rund um Viagra
Viagra ohne Rezept übers Internet bestellen - Gefahren und Risiken
Es ist möglich, Viagra ohne Rezept im Internet zu bestellen. Patienten sollten sich aber dessen bewusst sein, dass es sich in diesem Fall entweder um eine Bestellung bei einer Online-Apotheke handelt, die keine Zulassung besitzt, oder dass das Medikament selbst nicht zugelassen oder gefälscht ist. Daraus ergeben sich verschiedene Risiken, die beachtet werden sollten.
Fehlende fachlich-medizinische Beratung
Viagra ist durch seine positive Wirkungsweise bei Erektionsstörungen bekannt (Viagra Wirkung – Wie schnell und lange wirkt Viagra nach Einnahme?). Das Medikament sollte aber nur von gesunden Männern eingenommen werden. Deshalb ist die Ausstellung eines Rezepts mit einer vorhergehenden Anamnese erforderlich. Bei einer Bestellung des Medikaments ohne Rezept fehlt die fachlich-medizinsche Beratung.
Medikamentenfälschungen
Bei Medikamenten, die unter dem Namen Viagra rezeptfrei angeboten werden, handelt es sich oftmals um Fälschungen. Das originale Viagra von Pfizer wird ausschließlich auf Rezept ausgegeben. Dies gilt für Deutschland, die EU und die Schweiz gleichermaßen.
Falsche Dosierung
Wenn eine fachliche Beratung fehlt, kann eine falsche Dosierung zu gesundheitlichen Problemen führen. Bei Medikamentenfälschungen können unzulässige Wirkstoffkombinationen oder falsche Dosierungsempfehlungen ebenfalls gesundheitliche Probleme herbeiführen (Viagra Dosierung und Anwendung – Welche Rolle spielt das Körpergewicht?).
Mögliche Verunreinigungen
Medikamente, die ohne Rezept angeboten werden, obwohl es eine Rezeptpflicht gibt, enthalten nicht selten Verunreinigungen. Die Gesundheit kann vor allem bei den Männern gefährdet sein, die bereits unter Vorerkrankungen leiden.
Fazit: Viagra für die Schweiz online bestellen
Viagra kann in der Schweiz ausschließlich auf Rezept bezogen werden. Obwohl die Schweiz kein Mitglied der EU ist, unterscheiden sich die Gesetze nicht. Es ist erlaubt, Medikamente in die Schweiz einzuführen. Dies gilt auch für Viagra. Zu beachten ist jedoch, dass die Medikamente nur für den Eigenbedarf und in geringen Mengen eingeführt werden dürfen. Dabei entspricht die Definition einer geringen Menge dem Bedarf für einen Monat.
Medizinisch geprüft von: Thomas Fischer (Apotheker). Dieser Artikel wurde umfassend recherchiert, nach medizinischen Standards geschrieben und sorgfältig geprüft. Dieser Inhalt spiegelt den aktuellen, medizinischen Wissensstand wider. Alle Informationen sind sorgfältig recherchiert und am Ende des Artikels mit Quellen belegt. Unsere Artikel erfüllen einen hohen Qualitätsanspruch. Unser Ziel ist es, medizinische Fachthemen in verständlicher Sprache wiederzugeben.
- Arzneimittel-Versandhandel in der Schweiz: Medikamente per Mausklick . URL: vitagate.ch
- Gesundheit & Prävention: Medikamente im Ausland bestellen – aufgepasst!. URL:
www.comparis.ch - Swissmedic Leitfaden Arzneimittel aus dem Internet. URL: www.swissmedic.ch
- Gesetzliche Grundlage: Art. 27 des Bundesgesetzes über Arzneimittel und Medizinprodukte (HMG; SR 812.21).
- Gesetzliche Grundlage: Art. 20 Abs. 2 Bst. a des Heilmittelgesetzes (HMG; SR 812.21) und Art. 36 Abs. 1 der Arzneimittel-Bewilligungsverordnung (AMBV; SR 812.212.1).
- Fachinformation (Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels) VIAGRA®. In: Pfizer.de. URL: www.pfizer.de, abgerufen am 5.Juni 2019.